3. Freiwillige Arbeitsgemeinschaften
3.1 Chor
Der Schulchor begleitet das gesamte Schuljahr mit musikalischen Beiträgen.
Es kommen singbegeisterte Kinder aus den Klassen 5 bis 8 zusammen, die Freude daran haben ausgewählte Lieder aus verschiedenen Genres zu singen, Singspiele oder Musicals zu erarbeiten und Lieder szenisch darzustellen. Dabei werden den Schülerinnen und Schülern sowohl Grundlagen der Stimmbildung vermittelt, sowie das Selbstbewusstsein gestärkt und die Gruppendisziplin geschult.
Die erarbeiteten Lieder und Darbietungen werden zu verschiedenen Anlässen wie z.B. auf Schulfesten, Begrüßungs- und Verabschiedungsveranstaltungen vorgetragen.
3.2 Orchester/Band
In der Band haben die Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen die Möglichkeit, ihre Kenntnisse auf ihrem Instrument im Zusammenspiel zu erproben und zu vertiefen. Darüber hinaus können die Bandmitglieder weitere Instrumente kennen lernen und diese grundlegend erlernen. Das Repertoire der Instrumentalgruppe liegt im Bereich des Rock- und Pop und wird je nach dem Anlass, dem Können und den Wünschen der Musiker zusammengestellt.
Zur Grundbesetzung der Gruppe gehören elektronisch verstärkte Instrumente und jede Art von Rhythmus- und Schlaginstrumenten. Darüber hinaus können aber auch klassische Instrumente eingesetzt und integriert werden. Genau wie der Schulchor bereichert auch die Schulband mit ihren erarbeiteten Werken das Schulleben.
3.3 Rechtskunde-AG
Die Realschule vermittelt grundlegende Befähigungen, die zu einer selbst bestimmten und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in einer demokratisch verfassten Gesellschaft notwendig sind.
Den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 wird in einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft die Teilnahme am rechtskundlichen Unterricht angeboten. Diese wird geleitet von erfahrenen Juristen. Es wird über folgende Themen gesprochen: Abgrenzung der Begriffe Sitte, Moral und Recht und deren Bedeutung für unser gesellschaftliches Leben. Es erfolgt eine Einführung in die Rechtsgebiete Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht. Die Themen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit werden anhand von Beispielfällen thematisiert.
Die Teilnahme an einer Strafgerichtsverhandlung als Zuhörer ist ebenfalls Bestandteil der Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaft
3.4 Tutorenprogramm (I F U)
Individueller Förder Unterricht
Für Schüler und Schülerinnen der 5.und 6. Klassen
Im Rahmen des Projekts „ Schüler helfen Schülern“ unterstützen Tutoren aus den Jahrgängen 9 und 10, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch gute Leistungen vorweisen können, ehrenamtlich Schüler jüngerer Jahrgangsstufen.
Der IFU findet in der 7. Stunde in den Räumen der Schule statt.
Die Kosten von 2 Euro pro Unterrichtsstunde dienen dazu, am Ende des Schulhalbjahres den Tutoren zu danken und kommen ansonsten dem Förderverein unserer Schule zugute.
3.5. Sporthelferausbildung (SH)
In einem „Aktionsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen vom 02.05.2002 haben das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW, der LandesSportBund NRW und die kommunalen Spitzenverbände in NRW vereinbart, eine zeitgemäße Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelferinnen und Sporthelfern zu verbreiten.
Im Rahmen des freiwilligen AG-Angebotes in der Jahrgangsstufe 9 werden an der Fr.-v.-Bodelschwingh Realschule Schülerinnen und Schüler als Sporthelfer ausbildet. Als Kooperationspartner steht der KreisSportBund zur Verfügung.
Bedeutung der Ausbildung ...
... für die Schülerinnen und Schüler
Durch die SH-Ausbildung werden Schülerinnen und Schüler an eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport herangeführt. Interessierte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich durch diese Qualifikation aktiv an der Entwicklung von Bewegung, Sport und Spiel in Schulen und Sportvereinen mitzuwirken. Dokumentiert wird die Qualifikation „Sporthelferin/ Sporthelfer“ durch ein „Beiblatt zum Zeugnis“. Zugleich ist damit der Grundstein für eine Weiterqualifizierung im gemeinnützigen Sport gelegt.
... für die Schule und den Schulsport
Schülerinnen und Schüler sind durch die SH-Ausbildung befähigt im Rahmen der Schulmitwirkung einen bedeutsamen Bereich des Schullebens mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Sie können im außerunterrichtlichen Schulsport Sportgruppen betreuen, und als Interessenvertreter in der Schülervertretung, der Fachkonferenz Sport und der Schulkonferenz die demokratischen Prozesse der Schulmitwirkung mitgestalten.
... für den gemeinnützigen Sport
Ausgebildete Sporthelferinnen und Sporthelfer werden auch in die Jugendarbeit der Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünden und auch Sportfachverbänden eingebunden.
Auch Schülerinnen und Schüler, die noch nicht Mitglied in einem Sportverein sind, können so an ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen herangeführt werden und Jugendarbeit mitgestalten.
Zielsetzung/ Zielgruppe/ Tätigkeitsfelder
In der SH-Ausbildung werden Schülerinnen und Schüler befähigt sich im außerunterrichtlichen Schul- und Vereinssport zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Dies beinhaltet die Unterstützung in der Gestaltung und Durchführung von Bewegungs- , Spiel- und Sportangeboten.
Die Ausbildung richtet sich an 13-17 Jahre alte Schülerinnen und Schüler, die interessiert und geeignet erscheinen o.g. Angebote zu organisieren und zu betreuen.
Der Einsatz der SH im schulischen Bereich sind z.B.:
- - Planung und Durchführung von Pausensport
- - Mitarbeit bei freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaften
- - Planung und Durchführung von Schulsportfesten und –wettkämpfen
- - Planung und Durchführung von bewegungs- und sportorientierten Projekten, Wandertagen, Sporttagen, Schulfahrten
- - Mitwirkung in den Mitbestimmungsgremien der Schule bei der Entwicklung und Umsetzung eines bewegungs-/sportorientierten Schulprogramms/ Schulprofils
Organisation
Die Ausbildungsmaßnahmen können schulintern oder schulübergreifend unterschiedlich organisiert sein. In Betracht kommen Projektwochen, Arbeitsgemeinschaften, freiwillige Schulsportgemeinschaften, Schulfahrten (z.B. in Landschulheime, Sportschulen), schulübergreifende Lehrgänge der Ausschüsse für den Schulsport bzw. der Jugenden der Stadt- und Kreissportbünde.
Die Leitung der SH-Ausbildung obliegt Sportlehrkräften, die im Rahmen einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme der Bezirksregierung und der Sportjugend NRW befähigt wurden, die Ausbildung durchzuführen.
Die Ausbildungsgruppe sollte nicht mehr als 12-14 Teilnehmer umfassen. Der Umfang der Ausbildung ist auf ca. 35 Unterrichtsstunden angelegt.
Grundlagen der Planung und Durchführung
Schülerinnen und Schüler, die an einer SH-Ausbildung teilnehmen sollten,
- Bewegung, Spiel und Sport in ihrer Freizeitaktiv betreiben
- Bewegung, Spiel und Sport als wichtige Bereiche des Schullebens und der Freizeitgestaltung ansehen
- an der Mitgestaltung von Bewegung, Spiel und Sport innerhalb und außerhalb der Schule interessiert sein
- über soziale Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit verfügen
Die Inhaltsbereiche der Ausbildung werden im Folgenden beschrieben:
Inhaltsbereich 1: SH in Schul- und Vereinssport
- Aufgaben und Strukturen des Schulsports
- Aufgaben und Strukturen des Vereinssports
- Möglichkeiten der Kooperation von Schule und Sportverein
Inhaltsbereich 2: Grundlagen für die qualifizierte und sichere Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten
- Zielgruppenorientierung
- Methodik und Organisation von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten
- Gesundheits- und Sicherheitsaspekte
- Betreuung von Gruppen
Inhaltsbereich 3: Praxis von Bewegung, Spiel und Sport mit Kindern und Jugendlichen
- Bewegungs- und Spielangebote
- Individualsportarten und Sportspiele
- Sport- und Bewegungstrends
Betreuung, Anerkennung und Weiterqualifizierung
Die an der Ausbildung beteiligten Lehrkräfte begleiten, beraten und betreuen die Sporthelferinnen und Sporthelfer während ihrer Tätigkeiten insbesondere bei der Planung, Durchführung und Auswertung sportlicher Aktivitäten. Zudem unterstützen sie bei Kontaktaufnahmen zu Sportvereinen, den Stadt- bzw. Kreissportbünden, den Ausschüssen für den Schulsport und anderen Partnern des Schulsports.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung wird durch eine Bescheinigung der Sportjugend NRW dokumentiert, die in einem angemessenen Rahmen überreicht wird.
Die Leitung von Betreuungsangeboten am Nachmittag und freiwilligen Schulsportgemeinschaften wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Gelder honoriert.
Eine Weiterqualifizierung können die SH in aufbauenden Gruppenhelfer-Lehrgängen bei den örtlichen Stadt- und Kreissportbünden anstreben. In das Lizenzausbildungssystem des Deutschen Sportbundes können die Jugendlichen mit 17 Jahren einsteigen.
