Die 6 Schritte zum Nichtraucher für Bodelschwingh-Schüler
Schritt1:
Wenn ein Lehrer einen Schüler/eine Schülerin beim Rauchen beobachtet, gilt dies als erfolgter Beweis.
Auf Diskussionen wird sich grundsätzlich nicht eingelassen.
Schritt 2:
Abschreiben eines 3-seitigen Artikels über die Gefahren des Rauchens und eines 1-seitigen Artikels über die rechtlichen Vorschriften bei unter 18-jährigen unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Situation von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden.
Schritt 3:
Ausschluss des Unterrichts für den Tag des erwischt Werdens. Abholung durch die Eltern, ersatzweise Einzelarbeit im separaten Klassenraum.
Schritt 4:
Ausschluss vom Unterricht für 1 Woche wegen wiederholter Missachtung der Schulordnung. (= Ordnungsmaßnahme nach §53, Abs. 3, Nr. 4,5 SchulG mit Elternbeteiligung)
Schritt 5:
Ausschluss vom Unterricht für bis zu 2 Wochen wegen weiterhin wiederholter Missachtung der Schulordnung (= Ordnungsmaßnahme nach §53, Abs 3, Nr. 4,5 SchulG mit Elternbeteiligung)
Schritt 6:
Anzeige bei der Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit (§10 Jugendschutzgesetz).
Ein Bußgeld von durchschnittlich 35€ droht, das bei Wiederholungstätern auch höher liegen kann.